Betriebsmedizin

DER BETRIEBSARZT

– auch für Ihr Unternehmen ein sinnvoller Gewinn

Weniger Ausfall- und Krankheitszeiten tragen zu Ihrem höheren Erfolg bei

Die Tätigkeit des Betriebsarztes im Unternehmen ist eine wichtige Säule des betrieblichen Arbeitsschutzes. Der Betriebsarzt ist nicht nur als eine von den Berufsgenossenschaften verordnete Pflicht zu sehen, sondern kann, sinnvoll eingesetzt, indirekt zum Unternehmenserfolg beitragen.

Warum macht der Einsatz eines Betriebsarztes Sinn?

Das sind die Vorteile

Gesunde und motivierte Mitarbeiter verursachen deutlich weniger Ausfall- und Krankheitszeiten und weniger Kosten | darüber hinaus sind gesunde Menschen glücklicher

Erkrankungsbedingte Fehlleistungen und daraus resultierende Folgekosten können minimiert oder sogar eliminiert werden

→ Bei einer optimalen arbeitsmedizinischen Betreuung werden Hinweise auf arbeitsbedingte Erkrankungen der Mitarbeiter rechtzeitig erkannt

Maßnahmen zur Verhinderung solcher arbeitsbedingter Erkrankungen können zu einer höheren Wahrscheinlichkeit frühzeitig ergriffen werden

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  • Die für uns tätigen Betriebsärzte sind anerkannte Arbeitsmediziner, schnell verfügbar, erfahren und motiviert.
  • Zusatzleistungen, die ebenfalls gegen gesonderte Vergütung durchgeführt werden können: Diese sind beispielsweise Untersuchungen wie erforderliche Eignungs-, Überwachungs- und nachgehende Untersuchungen nach der DGUV Vorschrift 6.

Weitere Informationen zum Betriebsarzt für KMU und größere Unternehmen

Welche Aufgaben hat der Betriebsarzt?

Laut Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) ist vom Arbeitgeber ein Betriebsarzt zu bestellen, der ihn beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung in allen Fragen des Gesundheitsschutzes unterstützt. Beschrieben sind die Aufgaben des Betriebsarztes im Einzelnen in §3 ASiG.

Wie fällt die Höhe der zu leistenden Stunden eines Betriebsarztes aus?

Der zeitliche Aufwand, mit dem ein Betriebsarzt seinen Pflichten nachkommt, ist in Abhängigkeit der Unternehmensgröße und des Gefährdungsgrades der Mitarbeiter durch die DGUV Vorschrift 2 festgelegt. Gerne testen wir Ihren Einzelfall.


Wie sieht das Tätigkeitsspektrum eines Betriebsarztes aus?

Schwerpunkt der betriebsärztlichen Tätigkeit ist die Vorsorge und die Beratung der Arbeitnehmer und des Unternehmers. Hauptziel dabei ist die ärztliche Überwachung, Erhaltung und Förderung von Gesundheit und Wohlbefinden der Arbeitnehmer.

In der Regel steht am Anfang der arbeitsmedizinischen Betreuung eine Erstbegehung. Im Rahmen der Erstbegehung kümmert sich der Betriebsarzt um die Klärung von Grundsatzfragen, um daraus Kenntnisse über die allgemeine und spezielle Gefährdungssituation zu gewinnen. Er ermittelt den Sachstand der bisherigen medizinischen Betreuung, Vorsorgeuntersuchungen, Art und Weise der Dokumentation bis zur Identifizierung besonders gefährdeter Personen und Personengruppen.

Ebenso wird die Arbeits- und Gefährdungssituation im Betrieb analysiert. Beispiele dafür sind Standorte von Absaug- oder Belüftungsanlagen, Lärmemission, Beleuchtungsverhältnisse, ergonomische Situation, die Verwendung von Körperschutzmitteln und Ähnliches.

Anhand der Erstbegehung kann der Betriebsarzt dann spezielle arbeitsmedizinische Maßnahmen wie Untersuchungen, Tests, Auswertungen oder Schulungen zusammen mit dem Unternehmer festlegen. Ebenso wird der Betriebsarzt erkennen, welche Mitarbeiter oder Mitarbeitergruppen in Bezug auf den Gesundheitsschutz besonderen Beratungsbedarf haben. Hierzu gehört sowohl die Beratung des Unternehmers, um ihm die Rechtssicherheit in der Wahrnehmung der gesetzlichen Anforderungen zu geben, als auch die Beratung der einzelnen Arbeitnehmer.

Die Prioritäten dieser vielschichtigen Aufgabenpalette werden vom Betriebsarzt in Abstimmung mit dem Unternehmer festgelegt. Wichtig dabei ist, dass die in der DGUV Vorschrift 2 vorgeschriebene Einsatzzeit des Betriebsarztes nicht unterschritten wird.